Fachberatung Strahlenschutz
Immer wieder erleben wir, dass Unternehmen die gerade eine Umgangs- oder Tätigkeitsgenehmigung nach §7 oder §15 Strahlenschutzverordnung haben oder beantragen wollen mit den bürokratischen Anforderungen und Fragen überfordert sind.
TIK ist genau hier für sie da und deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen ab:
- Belehrungen, Schulungen und Aufklärung von Mitarbeitern
- Genehmigungsbeantragungen und durchführende Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
- Störfallanalysen und Sicherheitskonzepte
- Erstellung von Strahlenschutzanweisungen, Quellen- und Dosisdatenbanken sowie
Betriebsunterlagen - Planung und Ermittlung von Inventarerfordernis und Antragsgrößen
- Beratung der Geschäftsführung und der Strahlenschutzbeauftragten
Durch unsere lange Tätigkeit kennen wir die Gesetzeslage, die Anforderungen und die nicht immer ganz einfach damit zu verbindenden betrieblichen Belange gut. In engem Kontakt mit den für sie zuständigen Aufsichtsbehörden diskutieren wir nach gründlicher vorab Analyse die für ihr Unternehmen optimale und gesetzeskonforme Lösung.
Ihre Zufriedenheit als Betrieb steht für uns dabei im Mittelpunkt. Dabei stellen wir, wenn gewünscht, auch den externen Strahlenschutzbeauftragten oder Strahlenschutzbevollmächtigten. Dieses Verfahren entlastet Geschäftsführungen deutlich und überzeugt die Aufsichtsbehörden durch Kompetenz und Erfahrung.
Fragen sie uns einfach direkt nach unseren Dienstleistungen!